Wettbewerb funktioniert, aber hoher Anteil ohne Genehmigungen birgt große Risiken und überrascht
Insgesamt wurden in der ersten Ausschreibungsrunde 256 Gebote mit mehr als 2.100 MW Leistung eingereicht. „Überzeichnung und damit Wettbewerb sowie im Ergebnis relativ günstige Vergütungssätze zeigen in die mit den Ausschreibungen beabsichtigte Richtung," sagte Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems und Energiepolitischer Sprecher des Verbands. Das Übergewicht von Bürgerenergieprojekten, die ohne Genehmigungen in die Ausschreibungen gehen konnten, sei in dieser extremen Form nicht erwartet worden. Dieses Modell sei eigentlich als Ausnahme angelegt worden.
Realisierungsquote fraglich und damit auch die Mengensteuerung zu den Zielen der Energiewende
Gemäß den Ausschreibungsergebnissen erhielten 70 Gebote einen Zuschlag. Davon wurden 65 Gebote von Bürgerenergiegesellschaften und damit ganz überwiegend ohne vorhandene Genehmigung eingereicht. „Für die Hersteller aber auch für eine zügige Umsetzung der Energiewende ist nun eine hohe Realisierungsquote sowie eine zeitnahe Umsetzung der Projekte wichtig," sagte Zelinger weiter. In diesem Zusammenhang verwies er auf das Risiko durch die zulässige Realisierungszeit von 54 Monaten und die meist noch zu erreichenden Genehmigungen zum Bau der Bürgerenergieprojekte. „Das Neubauvolumen 2019 ist daher extrem schwer absehbar, sollte sich bei den nächsten Ausschreibungen hier ein Trend zeigen, muss die Regelung überprüft werden", forderte der Energiepolitische Sprecher des VDMA.
Weitere Ausschreibungen folgen
Der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien gilt als tragende Säule der Energiewende. Wettbewerb, ein wettbewerblich organisierter Ausbau sowie die Verzahnung mit dem Netzausbau sind wichtige Bausteine für die nächste Phase der Energiewende. Mittelfristig werden zusätzliche klimaneutral erzeugte Strommengen für die direkte und indirekte Elektrifizierung von Verkehr und Wärmeversorgung notwendig. Die nächsten beiden Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land mit jeweils 1.000 MW erfolgen zum 1. August und 1. November 2017.
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