Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der ersten EEG-Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Der VDMA Fachverband Power Systems bewertet das Verfahren grundsätzlich positiv, sieht aber große Risiken bezüglich der Realisierung der bezuschlagten Projekte und des Zeitrahmens. Die 800 MW-Ausschreibung war mit Geboten von 2.137 MW deutlich überzeichnet, durchschnittlich lag die bezuschlagte Vergütung bei 5,71ct/kWh. Zudem wurden 96 Prozent des Volumens an Bürgerenergieprojekte vergeben, die deutlich erleichterte Zugangsbedingungen haben.

Wettbewerb funktioniert, aber hoher Anteil ohne Genehmigungen birgt große Risiken und überrascht

Insgesamt wurden in der ersten Ausschreibungsrunde 256 Gebote mit mehr als 2.100 MW Leistung eingereicht. „Überzeichnung und damit Wettbewerb sowie im Ergebnis relativ günstige Vergütungssätze zeigen in die mit den Ausschreibungen beabsichtigte Richtung," sagte Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems und Energiepolitischer Sprecher des Verbands. Das Übergewicht von Bürgerenergieprojekten, die ohne Genehmigungen in die Ausschreibungen gehen konnten, sei in dieser extremen Form nicht erwartet worden. Dieses Modell sei eigentlich als Ausnahme angelegt worden.

Realisierungsquote fraglich und damit auch die Mengensteuerung zu den Zielen der Energiewende

Gemäß den Ausschreibungsergebnissen erhielten 70 Gebote einen Zuschlag. Davon wurden 65 Gebote von Bürgerenergiegesellschaften und damit ganz überwiegend ohne vorhandene Genehmigung eingereicht. „Für die Hersteller aber auch für eine zügige Umsetzung der Energiewende ist nun eine hohe Realisierungsquote sowie eine zeitnahe Umsetzung der Projekte wichtig," sagte Zelinger weiter. In diesem Zusammenhang verwies er auf das Risiko durch die zulässige Realisierungszeit von 54 Monaten und die meist noch zu erreichenden Genehmigungen zum Bau der Bürgerenergieprojekte. „Das Neubauvolumen 2019 ist daher extrem schwer absehbar, sollte sich bei den nächsten Ausschreibungen hier ein Trend zeigen, muss die Regelung überprüft werden", forderte der Energiepolitische Sprecher des VDMA.

Weitere Ausschreibungen folgen

Der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien gilt als tragende Säule der Energiewende. Wettbewerb, ein wettbewerblich organisierter Ausbau sowie die Verzahnung mit dem Netzausbau sind wichtige Bausteine für die nächste Phase der Energiewende. Mittelfristig werden zusätzliche klimaneutral erzeugte Strommengen für die direkte und indirekte Elektrifizierung von Verkehr und Wärmeversorgung notwendig. Die nächsten beiden Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land mit jeweils 1.000 MW erfolgen zum 1. August und 1. November 2017.

Über den VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) vertritt fast 3.200 vorrangig mittelständische Mitgliedsunternehmen der Investitionsgüterindustrie und ist damit einer der mitgliederstärksten und bedeutendsten Industrieverbände in Europa. Der Maschinen- und Anlagenbau ist eine Schlüsseltechnologie und der Motor für die Wirtschaft. Rund 77 Prozent der deutschen Produktion gehen in den Export. Mit einem Umsatz von 218 Milliarden Euro (2015) ist er einer der führenden Industriezweige in Deutschland.

Über VDMA Power Systems
VDMA Power Systems ist ein Fachverband des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA e.V. Der Fachverband vertritt im In- und Ausland die Interessen der Hersteller von Windenergie- und Wasserkraftanlagen, Brennstoffzellen, Gas-/Dampfturbinen und -anlagen sowie Motorenanlagen. Für sie alle dient VDMA Power Systems als Informations- und Kommunikationsplattform für alle Themen der Branchen wie Energiepolitik, Gesetzgebung, Marktanalysen, Messen, Normung, Standardisierung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 6603-0
Telefax: +49 (69) 6603-1511
http://www.vdma.org/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.