Für Diskussionen in der Rechenzentrumsbranche sorgte das Editorial in Ausgabe 7/2017 des Sicherheits-Berater mit der Überschrift „‘Datensicherungsräume‘ nach DIN EN 1047 nicht sicher genug?“ Darin wirft der Autor und Sicherheitsberater Rainer von zur Mühlen einem Teil der Hersteller vor, eine irreführende Auslegung der Rechenzentrumsnorm EN 50600 betreffend Datensicherungsräume zu verbreiten. Hersteller behaupten oder erwecken in ihrer Werbung den Anschein, die 50600 schreibe vor, dass Rechenzentren der Sicherheitsstufen 3 und 4 als Raum-in-Raum-Systeme nach der Prüfnorm DIN EN 1047-2 (IT-Datensicherungsräume und Datensicherungscontainer) zu errichten seien.

Dem Sicherheits-Berater geht es, grob vereinfacht dargestellt, um die Frage, wie Datensicherungsräume gegen Brandgefahren zu schützen sind und ob eine aufwendige und kostspielige Raum-in-Raum-Bauweise zwingend vorgeschrieben ist, wie einige Hersteller behaupten. Der Sicherheits-Berater stellt dem den Originalwortlaut dieser Norm entgegen. Darin ist nur die Rede von: „(…) sollten Raum-in-Raum-Bauweisen in Erwägung gezogen werden.“ bzw. „( … ) müssen Raum-in-Raum-Bauweisen in Erwägung gezogen werden.“

Somit bestehe in keinem Fall eine zwingende Verpflichtung zur Installation von Raum-in-Raum-Bauweisen für Datensicherungsräume. Diese würden neue Probleme schaffen und zum Teil sogar zu einer „Suizidlösung“ führen. Klassische Alternativlösungen seien deshalb in der Regel preiswerter und würden den RZ-Schutzzielen besser gerecht. Zu diesen Lösungen zähle z. B. die sogenannte „Flächung“ (die Härtung beispielsweise einer gefährdeten Wand), die der Sicherheits-Berater in Heft 9/2017 näher beschreibt.

Der sehr ausführliche und detaillierte Beitrag zur Normendiskussion bei der Raum-in-Raum-Bauweise ist auf www.sicherheits-berater.de/startseite/artikel-ohne-abo/datensicherungsraeume-nach-din-en-1047-nicht-sicher-genug.html aufrufbar.

Über die TeMedia Verlags GmbH

Der Informationsdienst Sicherheits-Berater, herausgegeben von der TeMedia Verlags GmbH, erscheint zweimal monatlich seit 1974. Seine Inhalte stammen aus der Feder von Praktikern der Sicherheitsberatung und -planung – vorwiegend von den Ingenieuren der VON ZUR MÜHLEN’SCHE GmbH (www.vzm.de) – sowie aus einem intensiven Leser-Blatt-Dialog. Der Sicherheits-Berater lebt vom kostenpflichtigen Abonnement und berichtet in jeder Beziehung unabhängig – auch gegen die Mehrheitsmeinung. Sein kostenloser E-Mail-Info-Kanal „Sicherheits-Berater direkt“ erscheint monatlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TeMedia Verlags GmbH
Alte Heerstrasse 1
53121 Bonn
Telefon: +49 (228) 96293-80
http://www.temedia-verlag.de

Ansprechpartner:
Peter Stürmann
Geschäftsführer, Chefredaktion
Telefon: +49 (228) 96293-25
Fax: +49 (228) 96293-90
Rainer von zur Mühlen
Chefredakteur & Herausgeber
Telefon: +49 (228) 96293-80
Fax: +49 (228) 96293-90
E-Mail: info@temedia-verlag.de
Bernd Zimmermann
Redaktion
Telefon: +49 (228) 96293-81
E-Mail: redaktion@sicherheits-berater.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel