Energie- / Umwelttechnik
Legionellen: Brutstätten in Kühlanlagen
Kühlanlagen und Kühltürme mit einer offenen Rieselkühlung müssen seit dem Inkrafttreten der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchuV) am 19. August 2017 bei den zuständigen Landesbehörden gemeldet sein. Daneben verpflichtet diese neue gesetzliche Grundlage Betreiber solcher Anlagen zu regelmäßigen Kontrollen und wiederkehrenden Prüfungen, denn Legionellen im Kühlwasser stellen eine große Gefahr dar, Weiterlesen…