Seit der letzten Änderung des Geldwäschegesetzes sind Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen und dadurch offen zu legen. Die IHK Saarland rät Unternehmen zu prüfen, ob die Eintragung vollzogen wurde. Das gilt insbesondere für alle GmbHs, deren Eintragung vor 2007 lag und die seitdem ihre Gesellschafterliste nicht geändert haben – denn diese Daten sind im Handelsregister noch nicht elektronisch abrufbar. Sie müssen deshalb seit Oktober 2017 separat im Transparenzregister eingetragen werden.

Bisher haben sich noch verhältnismäßig wenige Unternehmen eingetragen, so dass das zuständige Bundesverwaltungsamt demnächst die Verhängung von Bußgeldern in Betracht zieht. Die IHK Saarland empfiehlt den betreffenden Unternehmen daher eine zügige Eintragung.

Weitere Informationen zum Thema hat die IHK auf ihrer Webseite unter http://www.saarland.ihk.de zusammengestellt (Kennzahl 17.13496)

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