Diese Begriffe dürfen von Unternehmen daher nur so verwendet werden, dass nicht der Eindruck entsteht, sie wären offizieller Sponsor der Winterspiele. Eine rein beschreibende Verwendung ist laut IHK aber zulässig. Hilfreiche Informationen hierzu hat die IHK auf einem Infoblatt zusammengestellt. Es steht unter http://www.saarland.ihk.de (Kennzahl 65) zur Verfügung.
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