Der Auskunftsanspruch wird immer beliebter. Nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat jede Person jederzeit das Recht, vom für die Datenverarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, so hat die Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die Übermittlung einer Reihe von zusätzlichen Informationen.

Bereits nach Wirksamwerden der DSGVO am 25.05.2018 wurden viele Unternehmen mit solchen Auskunftsverlangen konfrontiert. Erfolgt die Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so droht ein Bußgeld.

Alle Unternehmen sollten also auf solche Auskunftsersuchen vorbereitet sein, also einen internen Prozess definiert haben, wer wann wie die Informationen weitergibt, zusammenträgt und an den Betroffenen übermittelt.

Das gilt umso mehr, als nun der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg ein Musterauskunftsschreiben für jeden zum Download online gestellt hat.

Unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/muster-auskunftsanspruch-nach-art-15-ds-gvo/ kann ein Word-Dokument geladen werden, das Ausfüllhinweise und weitere Informationen zum Auskunftsanspruch enthält und nur noch individualisiert werden muss. Dann kann das Schreiben direkt auf die Reise geschickt werden.

Ein Grund mehr also für alle Datenverarbeiter, sich mit der Geltendmachung des Auskunftsrechts, aber auch der sonstigen Betroffenenrechte (wie bspw. dem Löschungsanspruch) auseinanderzusetzen und geeignete Lösungen für deren Handhabung zu entwickeln.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei sehr gerne. Sprechen Sie uns jederzeit an.
 

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