Es gab zu Beginn der Energiewende einen Konsens zwischen den Naturschutzverbänden und den Verbänden der EE, dass Klimaschutz und Artenschutz gemeinsam gedacht werden müssen und dass ein wirksamer Klimaschutz sogar eine Bedingung für den Fortbestand vieler Arten ist. Nach außen hin wird der Anschein der Gemeinsamkeit noch gewahrt, real existiert mittlerweile mit vielen Akteuren im Naturschutz eine durchgängige Konfliktlinie. Der Bau neuer Windkraftanlagen an Land liegt in den ersten drei Monaten dieses Jahres fast 90 Prozent unter dem Quartalsniveau vergangener Jahre. In der letzten Ausschreibung wurden nur für 27% der ausgeschriebenen Kapazität Gebote abgegeben.
Auch zu Beginn des Ausbaus der Windenergie war es anstrengend, einen Ausgleich zu finden zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Errichtung technischer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung, aber es war möglich.
Wenn Artenschutz inzwischen so verstanden wird, dass jedes einzelne Individuum unabhängig vom Grad der Bestandsgefährdung und vom Ausmaß der Folgekosten absoluten Vorrang hat und das Ganze nur fokussiert auf Windenergie, nicht auf Verkehr und Landwirtschaft, dann ist der Ausbau der Windenergie als eine der wichtigen Säulen im Klimaschutz am Ende. Die Windbranche hat in den letzten 20 Jahren im Rahmen ihrer Kompensationsverpflichtungen etwa 1,5 Mrd. € in Naturschutz investiert und viele Biotope, die heute neuen Windenergieprojekten entgegengehalten werden, erst selbst geschaffen. Die größten Bremser sind der NABU und die vom NABU personell durchsetzten Naturschutzbehörden mit ihren Vetorechten in den Genehmigungsverfahren. Derzeit werden in Deutschland jährlich 2.800 MW Zubau an Windenergie ausgeschrieben. Nach Ansicht von Experten ist das für das Erreichen der Klimaziele zu wenig. Aber selbst für die ausgeschriebenen Zubaumengen gibt es zu wenig Projekte und das sind die Gründe: Die starke Veränderung der Landschaften durch Windenergie ist notwendig, aber erstmal nicht populär. Es wäre Aufgabe der Klimaprotagonisten und der Politik, hier für einen gesellschaftlichen Konsens zu werben.
Der NABU als reichster deutscher Umweltverband macht den Widerstand gegen die Windenergie zum Geschäftsmodell, um Spenden und Mitglieder zu gewinnen. Er konzentriert sein Verbandsklagerecht vorrangig auf die Windenergie, obwohl z.B. Landwirtschaft, Verkehr, Plastikmüll in den Meeren und Überfischung zu den großen Verursachern des Artensterbens gehören. Mit beklagten Projekten und den Verfahrensdauern vor Gerichten kann niemand in eine Ausschreibung gehen. Die vom NABU beklagten Genehmigungsbehörden verändern in Folge radikal ihre Genehmigungspraxis, erfinden immer neue Artenschutzprüfungen. Dadurch werden Genehmigungsverfahren (BImSchG) immer aufwändiger und länger, die Betriebszeiten der Anlagen immer stärker beschränkt. Wenn dann die Genehmigung nach Jahren vorliegt, ist der beantragte Maschinentyp technisch veraltet. Weitere Folge ist, dass kaum noch ein freier Anlagenbetrieb genehmigt wird sondern die Betriebszeiten immer stärker beschränkt werden. Weniger Betrieb bei gleichen Kosten treibt dann die Preise hoch, was auch zu Lasten der Verbraucher geht.
Vielen NABU-Mitgliedern, die vor allem auch Behörden repräsentieren, liegt das romantische Bild der „freien Landschaft“ stärker am Herzen als Artenschutz im engeren Sinne. Im EU-Ausland sind längst technische Systeme zur Vogelerkennung oder Abschaltung der WEA üblich. Mit neuen Kamerasystemen und KI können wir Vogelarten, ihren Abstand und ihre Flugrichtung sicher erkennen. Die Branche führt jetzt selbst solche Systeme hier ein und lässt sie auf eigene Kosten wissenschaftlich untersuchen. Die generell windkraftkritische Haltung des NABU fördert nicht nur nicht die Entwicklung solcher Systeme, sondern technische Systeme für den Artenschutz werden überwiegend ignoriert.
Wir fordern konkret:
Die Naturschutzverbände haben sich auf Naturschutz zu beschränken und nicht den Artenschutz zu instrumentalisieren für die Verteidigung historischer Landschaftsbild- Klischees. Die Behörden sollen auch die technischen Optionen für Artenschutz fördern und wirksame Systeme zertifizieren.
Wir erwarten von den Beteiligten einen verbindlichen Artschutzleitfaden für den Bereich Windenergie, der den Ausbau der Windenergie real ermöglicht.
Artenschutz muss international gedacht und konsistent organisiert werden. Der Mitteleinsatz für den Artenschutz muss nach dem Maßstab der Wirksamkeit vorrangig dort erfolgen, wo man damit die jeweils größten Bedrohungen verhindern kann. Es macht wenig Sinn, für den Individuenschutz einzelner Zugvögel in Deutschland enorme Summen aufzuwenden, wenn man mit diesen Mitteln entlang der Zugrouten ganze Bestände schützen kann, die dort heute noch bejagt werden oder deren Rastplätze aktiv ruiniert werden. Es spricht aus Sicht der verantwortungsbewusst handelnden Windkraftbetreiber nichts dagegen, die Windenergiebranche an der Finanzierung solcher Projekte zu beteiligen.
Das Aktionsbündnis "Artenschutz durch Erneuerbare" ist ein Zusammenschluss von Windkraft-Planern, Projektierern, Betreibern und Dienstleistern der Windkraft-Branche.
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