Das Land Berlin hat eine Bundesratsinitiative vorgestellt, mit der ein Verbot von Zeitarbeit in der Pflege angestrebt wird. Hierzu erklärt der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Deutschlands mitgliederstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche folgendes:

Laut Bundesagentur für Arbeit arbeiten gerade einmal knapp zwei Prozent der Beschäftigten in der Pflege in der Arbeitnehmerüberlassung. Lediglich 1,2 Prozent arbeiten bei einem Zeitarbeitsunternehmen, die übrigen Arbeitnehmer bei Subunternehmen von Kliniken und ähnliche Einrichtungen. Dieser geringe Anteil ist seit vielen Jahren konstant. Durch den flexiblen Einsatz dieser Kräfte werden Qualität und Betrieb der sensiblen Pflegedienstleistung sichergestellt.

Ein Verbot von Zeitarbeit in der Pflege würde gravierend in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der Pfleger eingreifen, ebenso in die Berufsfreiheit der Arbeitgeber. Zudem würde es die angespannte Lage in der Pflege massiv verschärfen: Ein Teil der heutigen Zeitarbeitnehmer würde vielleicht gezwungenermaßen in Stammeinrichtungen wechseln und dort unter dem Gefühl des Zwangs, ohne jede Motivation tätig sein. Wahrscheinlicher ist es jedoch, dass diese Pflegekräfte den Beruf wechseln und der Pflege nicht mehr zur Verfügung stehen. Im Pflegebereich engagierte Personaldienstleister bieten Pflegekräften Rahmenbedingungen, die ihrer individuellen Lebenssituation Rechnung tragen. Etwa, wenn sie sich um Angehörige kümmern müssen oder alleinerziehend sind. Somit hebt die Zeitarbeitsbranche Personalreserven in der Pflege und hilft, dass der Personalmangel nicht noch stärker ausfällt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de

Ansprechpartner:
Wolfram Linke
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 32262-152
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel