Vor der morgigen Sitzung des Corona-Kabinetts der Bundesregierung warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor weiteren Regulierungen bei Werkverträgen mit der Begründung des Kampfes gegen die Verbreitung des Coronavirus in der Fleischwirtschaft. Auch große Handelskonzerne im Lebensmittel-Bereich betreiben zumeist eigene Fleischwerke, in denen nach der Schlachtung die Zerlegung und Weiterverarbeitung der Ware erfolgt, ohne dass es hier zu erhöhten Infektionen oder Missständen gekommen ist.

Ein pauschales Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft würde auch viele Handelsunternehmen erheblich treffen. "Dieser Vorstoß des Bundesarbeitsministers ist der Versuch, eine alte SPD- Forderung durchzusetzen. Es ist völlig unklar, in welchem Zusammenhang Werkverträge mit den gehäuften Corona-Infektionen in einigen, wenigen fleischverarbeitenden Betrieben stehen sollen. Hier geht es um Missstände im Bereich des Arbeits- und Infektionsschutzes", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Aber auch die Arbeitnehmerüberlassung darf unter dem Deckmantel der CoronaPandemie nicht noch weiter eingeschränkt werden.

Der Vorschlag des Ministers gehe völlig am Ziel vorbei. Aus Sicht des HDE besteht kein Zweifel, dass entsprechende Verfehlungen im Bereich des Arbeits- und Infektionsschutzes vor Ort überprüft, abgestellt und erforderlichenfalls auch sanktioniert werden müssen. Auch die Unterbringungssituation des Personals müsse beim Infektionsschutz natürlich mitgedacht werden, so Genth weiter.

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