Aufgrund der über den Sommer weiter andauernden Beschränkungen im öffentlichen Leben gilt folgende Vollzugsvereinfachung für Livestreams weiter: Wer bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eigentlich zulassungspflichtige Rundfunkangebote aus dem Bereich Kultur, Religion oder Bildung anzeigt, kann damit rechnen, dass diese noch bis Ende August geduldet werden. Für über diesen Termin hinaus geplante Angebote sollte jedoch bereits jetzt eine Zulassung beantragt werden.

Die BLM, die für die Zulassung von Streaming-Angeboten mit Sitz in Bayern zuständig ist, unterstützt Antragsteller auch hier zeitnah und pragmatisch.
Der Landeszentrale war und ist es ein großes Anliegen, den Menschen während der Corona-Krise durch Livestreaming die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ob Übertragung von Gottesdiensten, kulturellen Veranstaltungen, Sport- und vereinzelt auch Bildungsangeboten – seit Ende März wurden der BLM bisher über 100 Livestream-Angebote mit einer weit überwiegend positiven Resonanz angezeigt. Ohne förmliches Zulassungsverfahren werden solche Übertragungen nun noch zwei Monate lang geduldet, sofern sie im Übrigen das Rundfunk-recht einhalten.

Bei dieser Vereinfachung handelt es sich um ein Notregime, das nicht beliebig ausgedehnt werden kann. Für die Anbieter von Livestreaming-Angeboten heißt das: Je mehr man sich wieder dem Normalbetrieb nähert, desto weniger Grund gibt es für Ausnahmeregelungen. Nachdem die Bayerische Staatsregierung ab September weitere Lockerungen – etwa den Regelbetrieb an Schulen oder die Veranstaltung von Messen und Kongressen – angekündigt hat, wird die BLM dann auch die geltenden Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) sowie des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) zur Genehmigungspflicht von Livestreams wieder vollziehen.

Alle Informationen zu Livestreaming finden Sie hier.

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