Im Skandal um die Piccor-Anleihe ("Picam", "Piccox") haben viele Anleger viel Geld verloren. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt nach wie vor gegen die Hauptverantwortlichen wegen Betrugs. Viele Anleger hofften und hoffen nach wie vor darauf, dass die Strafermittlungsbehörden den Skandal zu einem doch noch guten Ende bringen würden. Seit mittlerweile über zwei Jahren gibt es seitens der Staatsanwaltschaft jedoch keine Neuigkeiten. Weder bekommen die Anleger oder ihre Anwälte Akteneinsicht noch wurde bislang Anklage erhoben.

I. Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung möglich

Daher stellte sich für viele Anleger die Frage, ob sie ihre Ansprüche nicht besser zivilrechtlich verfolgen sollen. Einerseits kommt ein gerichtliches Vorgehen gegen die Hauptverantwortlichen in Betracht, andererseits aber auch gegen den jeweiligen individuellen Berater, der ihnen die Anlage zum Erwerb empfohlen hat. Die mzs Rechtsanwälte hatten bereits am 30.04.2019 und am 08.10.2019 Urteile gegen einen Piccor-Berater vor dem Landgericht Kleve erstritten. Danach haftet der Berater den Anlegern aus verschiedenen Gründen auf Schadenersatz. Im Frühjahr stand nun die Verhandlung über die Berufung des Anlageberaters vor dem OLG Düsseldorf an. Kurz vor dem Termin wurde die Verhandlung jedoch abgesagt, nachdem über das Vermögen des Beraters das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In diesem Insolvenzverfahren hat der Berater durch den Insolvenzverwalter zwischenzeitlich den vom Landgericht Kleve ausgeurteilten Schadensersatzanspruch anerkannt. Die mzs Rechtsanwälte prüfen derzeit, ob der Schadensersatzanspruch gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Beraters weiterverfolgt werden kann.

II. Drohende Verjährung zum Jahresende

Diese Umstände skizzieren das derzeitige Dilemma der Piccor-Anleger: Da der Skandal im Jahre 2017 aufflog, tritt in einigen Fällen zum Ablauf des Jahres 2020 Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche ein. Es kann sein, dass die strafrechtlichen Ermittlungen noch dazu führen können, dass die Anleger Anteile des investierten Geldes zurückbekommen. Allerdings weiß derzeit niemand, wann das Strafverfahren abgeschlossen sein wird. Ist dies erst im kommenden Jahr der Fall, drohen die Anleger ihre zivilrechtlichen Ansprüche zu verlieren.

III. Bonität der Anspruchsgegner prüfen

Bei der Verfolgung der zivilrechtlichen Ansprüche stellt sich immer zuerst die wirtschaftliche Frage, ob bei den Hauptverantwortlichen bzw. den jeweiligen Beratern wirtschaftlich etwas zu holen ist. Falls dies der Fall ist, empfiehlt sich eine zügige aber präzise Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche. Wie die Fälle des Landgerichts Kleve und das spätere Anerkenntnis der Schadensersatzforderung zeigen, stehen die zivilrechtlichen Chancen, die Ansprüche durchzusetzen, durchaus gut.

IV. Kostenlose Erstberatung vom Fachanwalt

Wenn Sie nähere Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten als Piccor-Anleger erhalten wollen, wenden Sie sich gerne an uns. Das Anwaltsteam um die erfahrenen Kapitalmarktrechtler und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede und Dr. Jochen Strohmeyer stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail gerne für eine kostenlose Erstberatung zu Verfügung.

Über mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

mzs Rechtsanwälte ist eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten geschädigte Anleger seit vielen Jahren erfolgreich gegenüber Beratern und Emittenten von Vermögensanlagen. In den Jahren 2016 bis 2020 wurde die Kanzlei vom US-Verlag "Best Lawyer" in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt jährlich in die Liste der "Besten Anwälte Deutschlands" im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.

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