Eine Meldepflicht gilt auch für alle stromabnehmenden Unternehmen, die direkt an der Hoch- oder Höchstspannung angeschlossen sind, sowie für alle gasabnehmenden Unternehmen, die direkt mit dem Fernleitungsnetz verbunden sind.
Betriebe, die sich nicht bis zum 31.01.2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Auf der Webseite des Marktstammdatenregisters (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) wird aktuell auf die hohe Belastung des Systems hingewiesen. Daher kann es zu einer verzögerten Bearbeitung bei der Registrierung kommen. Wartezeiten und Einschränkungen der Dienste bei der Registrierung sollten deshalb eingeplant werden.
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