Corint Media ist nach der heutigen Verabschiedung der Urheberrechtsreform und besonders des Presseleistungsschutzrechts durch den Deutschen Bundestag zuversichtlich, schnell eine angemessene Vergütung für die Nutzung von Presseinhalten durch Technologieplattformen durchzusetzen. Nach langer und in der Sache schwieriger Diskussion ist man nach Einschätzung des Unternehmens beim Presseverlegerrecht zu einer guten und richtlinienkonformen Umsetzung gelangt, während die Umsetzung des Art. 17 der Richtlinie durch das Urheberrechtsdienstanbietergesetz (UrDaG) Zweifel an der Vereinbarkeit mit Europa- und Verfassungsrecht aufwirft.

„Mit dem neuen Verlegerrecht wurde nun die kritische Masse erreicht, die nötig war, um die Technologieplattformen bei der Nutzung von Presseinhalten zurück in einen gesellschaftlich und rechtlich akzeptablen Rahmen zu holen. Wir danken allen Beteiligten für die konstruktive Umsetzung, die eine Zäsur im Bemühen um den Schutz der pluralen Presselandschaft darstellen wird“, erklärt Markus Runde, Geschäftsführer von Corint Media. Entscheidend für die Sicherung der Meinungs- und Pressevielfalt sei jetzt die wirksame Durchsetzung des neuen Rechts gegenüber den Plattformunternehmen, die derzeit die Presseinhalte ohne angemessene Gegenleistung nutzten. „Auch nach Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle brauchen die Verleger die Unterstützung der Bundesregierung, um eine faire und diskriminierungsfreie Bezahlung durch die marktdominanten Digitalunternehmen durchzusetzen. Nur auf der verlässlichen Grundlage des Verlegerrechts wird es gelingen, gemeinsam eine transparente Preisbildung und die in der Höhe angemessene Vergütung für alle Verleger durchzusetzen“, so Runde.

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