Wie heute mitgeteilt, hat das Bundeskartellamt gegen Google ein Missbrauchsverfahren zur Prüfung des Nachrichtenangebots „Google News Showcase“ eingeleitet. Das Verfahren stützt sich neben dem klassischen Missbrauchsverbot auch auf weitergehende neue Vorschriften zur Regulierung von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (§ 19a GWB). Diese Vorschriften ermöglichen ein effektiveres und schnelleres Vorgehen gegen wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen insbesondere großer Digitalkonzerne.

Hintergrund des Verfahrens ist die von Corint Media beim Bundeskartellamt im Oktober letzten Jahres eingereichte Beschwerde, die verschiedene Verstöße von Google gegen das Missbrauchsverbot darlegt:

  • Der Dienst „Google News Showcase“ und seine Integration in anderweitige Google-Dienste, insbesondere die Google Suchmaschine, sind klar darauf ausgelegt, die Aufmerksamkeit der Nutzer auf den neuen Google-eigenen Nachrichtendienst und die darin enthaltenen Presseinhalte zu konzentrieren – dies unter missbräuchlicher Ausnutzung von Googles quasi-monopolistischer Stellung auf dem Suchmaschinenmarkt und zu Lasten der nicht an diesem Dienst teilnehmenden Presseverleger.
  • Zugleich sind die zugrundeliegenden Verträge so ausgestaltet, dass sie den Verlegern die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte, wie sie das gerade vom Gesetzgeber beschlossene Presseleistungsschutzrecht gewährleisten soll, in missbräuchlicher Weise unmöglich machen.

Corint Media begrüßt, dass das Bundeskartellamt diese Beschwerde nun aufgegriffen hat und das Verhalten von Google einer kartellrechtlichen Prüfung unterzieht. Das Verhalten von Google stellt aus Sicht von Corint Media nicht nur eine gravierende Beschränkung des Wettbewerbs zu Lasten der Presseverleger dar, sondern gefährdet damit zugleich die wirtschaftlichen Grundlagen der freien Presse.

Christoph Schwennicke und Markus Runde, Geschäftsführer von Corint Media:
Nachdem die Legislative durch die Änderung des Kartellrechts und die Einführung des urheberrechtlichen Presseleistungsschutzrechtes für Verleger – europäisch wie national – mit guten Gründen den gesetzlichen  Rahmen zwischen Inhalteanbietern und Inhalte nutzenden Plattformen neu gesetzt hat, ist die Eröffnung dieses Verfahrens der nächste wichtige Schritt für die konkrete Rechtsanwendung. Auch global agierende Tech-Unternehmen bewegen sich in gesetzten Rechts- und Ordnungsrahmen, die wir uns in gewaltenteiligen Demokratien in Freiheit gegeben haben. Verstöße gegen diese Rechtsrahmen bedürfen der konsequenten Aufarbeitung und Ahndung.“       

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Corint Media GmbH
Lennéstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 206200-0
Telefax: +49 (30) 206200-33
https://www.corint-media.com

Ansprechpartner:
Bernd Delventhal
Leiter Kommunikation
Telefon: +49 (30) 20620020
Fax: +49 (30) 20620032
E-Mail: bernd.delventhal@corint-media.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel