Ausbildung / Jobs
Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte gilt auch für Bereitschaftsdienst
Wer in Deutschland ausländische Pflegekräfte privat beschäftigt, muss ihnen den hiesigen Mindestlohn zahlen. Der Bereitschaftsdienst zählt ebenfalls als Arbeitszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Ausländische Pflegekraft verlangt Mindestlohn Eine Bulgarin arbeitete seit 2015 als Sozialassistentin in Deutschland. Sie betreute eine 90-Jährige, erledigte für sie Haushaltstätigkeiten und half ihr im Alltag. Weiterlesen…