Gefördert werden bis zu 70 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, sowie gemeinnützige Unternehmen, Kirchen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Hintergrund der Förderung ist, dass eine bessere Ladeinfrastruktur zum Laden von gewerblich und kommunal genutzter Elektrofahrzeuge, Flottenfahrzeuge, Carsharing-Fahrzeuge und zum Aufladen von Fahrzeugen der Beschäftigen geschaffen werden soll. Insgesamt stehen für dieses Programm 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Voraussetzung der neuen Förderung bleibt gleich: Der für den Ladevorgang genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Diese Vorraussetzung kann durch einen Energielieferanten erfüllt werden oder durch eine eigene Photovoltaikanlage. Hiermit soll somit indirekt auch der Umstieg auf erneuerbare Energien von Unternehmen gefördert werden. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW gestellt werden. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt zwölf Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.
Quelle: pv-magazin.de
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