In vielen Unternehmen, öffentlichen Gebäuden und Privathaushalten sind nach wie vor konventionelle Leuchtstofflampen im Einsatz. Zum 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. T8- und T5-Leuchtsofflampen sowie die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen dürfen ab dem Spätsommer 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. „Gewerbetreibende und Hausherren sollten sich unbedingt jetzt um den Austausch veralteter Leuchtstofflampen kümmern“, rät Andreas Habermehl vom ZVEH. „Die Umstellung auf moderne LED-Beleuchtungsanlagen bietet ein enormes Potenzial von bis zu 80 % Energieeinsparung. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise kommt die Ausphasung von energie-ineffizienten Leuchtmitteln jetzt zum richtigen Zeitpunkt.“

Von gesundheitsgefährdend zu konzentrationsfördernd

In den letzten Jahren sind aufgrund gestiegener Energieeffizienzanforderungen an Lichtquellen bereits einige Leuchtmittel vom Markt genommen worden. Nun fördern Bedenken um die Risiken des in Leuchtstofflampen enthaltenen Quecksilbers die Ausphasung weiterer Modelle. Zwar bedeutet die Umstellung nicht, dass Leuchtmittel zwangsläufig ausgetauscht werden müssen, und auch bereits erworbene Lampen dürfen noch in Betrieb genommen werden. Langfristig ist aber zu beachten, dass auch Ausnahmeregelungen auslaufen und Ersatzmodelle nicht mehr verfügbar sein werden. „Besonders Betreiber größerer und älterer Anlagen sollten sich auf die Veränderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Modernisierung“, so der Hinweis von Habermehl. „Ist zukünftig kein direkter Ersatz der Leuchtmittel verfügbar, müssen eventuell größere Veränderungen bei der Beleuchtungsanlage einkalkuliert werden.“ Die richtige Lichtplanung sollte stets im Vordergrund stehen: Gute Sehbedingungen fördern die Konzentration und unterstützen visuelle Leistungen, ob am Schreibtisch oder an der Werkbank, im Kundengespräch oder im privaten Haushalt.

Elektrofachbetrieb mit ins Boot nehmen

Sowohl beim Austausch als auch bei der Entsorgung sind einige Anforderungen zu beachten, die einen Laien schnell überfordern. So sollte beim Tausch die neue LED-Röhre mit hohem Lichtstromwert möglichst nahe an den Wert der bisher eingesetzten Leuchtstofflampe kommen. Auch muss die geltende Beleuchtungsnorm beachtet und eingehalten werden. Schließlich fallen Leuchtstofflampen unter das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. „In jedem Falle sollte man sich an einen erfahrenen Elektrofachbetrieb wenden, der nicht nur praktisch umsetzen kann, sondern darüber hinaus die gesamte Beleuchtungssituation unter die Lupe nimmt“, betont Habermehl. „Eventuell bietet sich der Austausch der Anlage oder die Modernisierung von Teilbereichen an. Sowohl für Gewerbe als auch private Hausherren gilt: Da es nicht nur einen Weg bei der Sanierung gibt, und vom Lampentausch bis hin zur neuen Beleuchtungsanlage viele Möglichkeiten bestehen, ist eine gute Beratung vorab ratsam.“

Energiekrise bietet Wachstumschancen für intelligente Beleuchtung

Auch der aktuelle Energiepreisanstieg begünstigt nicht nur den simplen Austausch einiger Lampen, sondern die Investition in eine moderne, energieeffiziente Beleuchtungsanlage. Mit einem Wechsel auf LED, idealerweise in Kombination mit smarter Technik und Sensorik, lassen sich auf lange Sicht erheblich Stromkosten sparen. Dies ist insbesondere empfehlenswert im Hinblick auf die Ausphasung der Halogenlampen, die fast drei Mal so viel Energie wie Energiesparlampen und fast vier Mal so viel wie moderne LEDs benötigen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Investitionen in Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme bei Optimierung in Neubau- und Bestandsgebäuden mit 15 Prozent der Kosten. (Informationen unter www.bafa.de und www.licht.de). „Wer jetzt gezwungenermaßen seine Beleuchtung umstellen muss, sollte die Chance ergreifen und auf zukunftssichere Techniken umstellen. Das ist gut fürs Klima und den Geldbeutel“, so der Tipp von Andreas Habermehl und die Empfehlung, einen erfahrenen Elektrofachbetrieb in der Nähe aufzusuchen unter www.elektrobetrieb-finden.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 247747-0
Telefax: +49 (69) 247747-19
http://www.zveh.de

Ansprechpartner:
Gabi Schermuly-Wunderlich
GF
Telefon: +49 (69) 247747-80
Fax: +49 (69) 247747-19
E-Mail: g.schermuly@arge-medien-im-zveh.de
Nathalie Schmidt
becker döring communication
Telefon: +49 (69) 4305214-15
Fax: +49 (69) 4305214-29
E-Mail: n.schmidt@beckerdoering.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel