Der Rat der Europäischen Union hat sich heute zum europäischen Medienfreiheitsgesetz geeinigt. Wenn auch insbesondere durch den Einsatz Deutschlands einige Fortschritte erzielt wurden, bleiben wesentliche Probleme des Vorschlags der Europäischen Kommission noch ungelöst. Alle Hoffnungen ruhen nun auf dem Europäischen Parlament, denn weitere Verbesserungen sind nötig.

Mit dem European Media Freedom Act beabsichtigt die Europäische Kommission, die Freiheit und Vielfalt der Medien in Europa zu stärken. Nach Auffassung von Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Medienverband der Freien Presse (MVFP) weist der Vorschlag jedoch weitreichende Mängel auf und droht funktionierende Medienordnungen in den Mitgliedsstaaten zu untergraben.

„Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das verteidigt werden muss“, sagten die Verbände dazu heute. „Das Europäische Medienfreiheitsgesetz darf daher nicht dazu führen, dass bestehende Rechte und Freiheiten der Medien in Deutschland ausgehebelt werden“, hieß es weiter. So solle insbesondere davon abgesehen werden, in die interne Funktionsweise und Organisation von Medienunternehmen einzugreifen. Auch in Bezug auf die geplante europäische Medienaufsicht, dem sog. Gremium für Mediendienste seien weitere Diskussionen notwendig. „Die Medienaufsicht muss staats- beziehungsweise unionsfern ausgestaltet sein. In Anbetracht der wichtigen Rolle, die die Kommission im zukünftigen Gremium übernehmen soll, ist dies bislang noch nicht gewährleistet“, führten die Verbände dazu aus.

Nun sei das Parlament am Zug. Eine starke Position zum Schutz der Pressefreiheit sei nun im Europäischen Parlament nötig, um die bestehenden Mängel des Gesetzesvorschlags in den Trilogverhandlungen zu lösen. „Wir bedauern, dass der Rat die Verhandlungen so eilig abgeschlossen hat. Wir hoffen, dass das Europäische Parlament nun die Pressefreiheit noch weiter stärken wird.“

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