Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle – wie beispielsweise auch Kraftstoffe im Straßenverkehr oder Erdgas/Heizöl zur Gebäudebeheizung – der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Diese ausschließlich deutsche Verpflichtung gilt für thermische Abfallbehandlungsanlagen zusätzlich zu den europäischen Verpflichtungen des Treibhausgasemissionshandels, ebenfalls ab Januar 2024.

Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet für die Betreiber von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen erhebliche Mehrkosten sowie bürokratischen Aufwand. Wegen der dadurch steigenden Verbrennungspreise werden sich die Entsorgungskosten für Bürger und Unternehmen erhöhen.

Im konkreten Fall wird die Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) die Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen.

Hasenkamp: „Einbeziehung der CO2-Bepreisung auf Müllverbrennung stößt auf erhebliche rechtliche Bedenken“

Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, sagt dazu: „Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel stößt auch nach Überzeugung des VKU auf erhebliche rechtliche Bedenken, weshalb wir die Musterklage der GML ausdrücklich unterstützen. Eine CO2-Bepreisung kann nur europaweit einheitlich eingeführt werden, ein nationaler Alleingang begründet die Gefahr steigender Müllexporte und schafft erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bei den Verbrennungspreisen. Schließlich ist es auch nicht Aufgabe der Abfallgebührenzahler, die Finanzierungslücken beim Klima- und Transformationsfonds zu schließen.“

Neben den handwerklichen Fehlern durch den Gesetzgeber und der fehlenden Lenkungswirkung bezieht sich der Hauptstreitpunkt auf rein juristische Fragestellungen.

Zuvor hatten sich die ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.) und die GML wochenlang bemüht, mit den zuständigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der Koalition ins Gespräch zu kommen – bisher leider vergeblich.

Mit großer politischer und finanzieller Rückendeckung der ITAD-Mitgliedsunternehmen und auch des Verbandes der Kommunalen Unternehmen (VKU) wurde am 06.12.2023 die Musterklage durch die beauftragte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Das Gesprächsangebot an die Behörden und die Politik, die strukturellen und rechtlichen Fehlentwicklungen zu korrigieren, bleibt im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung bestehen, um Bürger und Unternehmen nicht noch weiter zu belasten.

Zum Hintergrund:

Außerhalb der Abfallwirtschaft ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein wichtiger Baustein, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Zweifellos bedarf es auch einer preislichen Lenkungswirkung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, deshalb unterstützt der VKU seit Jahren ausdrücklich die CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen als wichtiges Instrument für den Klimaschutz.

Zum 1. Januar 2024 soll nun auch das CO2 aus der Abfallverbrennung in Deutschland mit einem CO2-Preis belegt werden. Dies greift einer unbedingt erforderlichen EU-weiten Lösung vor und kann keine Lenkungswirkung für den Klimaschutz erreichen.

Freundliche Grüße

Ihre VKU-Abteilung Kommunikation und Public Affairs

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