Die im vergangenen Jahr im Bundesinstallateurausschuss (BIA) vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) neu erarbeiteten und seit dem 1. Januar 2024 gültigen „Grundsätze der Zusammenarbeit“ enthalten auch die Forderung nach Schulungen zur Verlängerung der Installateurausweise. Hintergrund ist, dass diese durch den Nachweis regelmäßig besuchter Qualifizierungsmaßnahmen einen höheren Stellenwert erhalten. Der BIA hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen, solche Schulungen künftig bundesweit und in Kooperation zwischen Netzbetreibern und den Elektrohandwerken durchzuführen, um die Teilnehmenden dabei zu unterstützen, sich mit den ständig wandelnden technischen Normen auseinanderzusetzen und auf dem aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bleiben.
Schulungsmaßnahme entwickelt
Der ZVEH beauftragte daher das Elektro- und Informationstechnische Kompetenznetzwerk ELKOnet damit, eine Schulungsmaßnahme zur Verlängerung der Installateurausweise zu entwickeln. Eine entsprechende Richtlinie zur Umsetzung dieser Schulungsmaßnahme wurde am 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Sie sieht vor, dass beispielsweise Landesinnungsverbände (LIV) die Qualifikationsmaßnahme auf Landes- oder Innungsebene organisieren können.
Die Schulungsinhalte und -unterlagen für die „Seminare zur Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber“ (AEIN) wurden Anfang 2024 fertiggestellt. Der Prozess zur Ausstellung der Teilnahmezertifikate für die Schulungen soll vollständig digital ausgestaltet und im Laufe des Jahres 2024 fertiggestellt werden.
Das Seminar ist modular aufgebaut und enthält folgende Module:
- Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation
- E-Mobilität, Messkonzepte
- Erzeugungsanlagen und Speicher
- Messsysteme / Zählerplätze im Bestand
- Technische Anschlussbedingungen
- Praxisfrage und neue Normen und Bestimmungen
Die Inhalte der Weiterbildungsmaßnahmen wurden vom BIA geprüft und umfassen:
- Aktuelle Inhalte der „Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk“ mit den VDE-Bestimmungen für den Netzanschluss (z. B. VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100)
- Technische Regeln für die Elektroinstallation und DIN-Normen, insbesondere DIN 18012 bis DIN 18015
- Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers (TAB)
Am 9. Januar fiel dann mit einer ersten Train-the-trainer-Schulung, die in der ZVEH-Geschäftsstelle durchgeführt wurde, der Startschuss für die AEIN-Schulungen. Weitere Train-the-trainer-Schulungen sind angedacht.
„Wenn wir wollen, dass den Installateurausweisen mehr Bedeutung beigemessen wird und dass die Seminare zur Aufrechterhaltung der Eintragung ins Installateurverzeichnis der Netzbetreiber erfolgreich sind, müssen die E-Handwerke geschlossen hinter diesem Konzept stehen“, so Andreas Habermehl, ZVEH-Geschäftsführer Technik und Berufsbildung: „Entsprechend wichtig ist es, dass die Landeinnungsverbände ihren Mitgliedern diese neue Qualifizierungsmaßnahme anbieten.“
Der ZVEH: Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 48.614 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 527.354 Beschäftigten, davon 45.967 Auszubildende, erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von 81,4 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören zwölf Landesverbände mit 313 Innungen an.
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