- Der VDZI lehnt im zahnmedizinischen Bereich facharztgruppengleiche „Mono-MVZ“ ab und fordert den Gesetzgeber auf, entsprechende rechtliche Verschärfungen vorzunehmen.
- Mit Blick auf das Betreiben eines zahnärztlichen Praxislabors müssen Gesetzgeber und die berufsständischen Körperschaften der Zahnärzteschaft die entsprechenden berufsrechtlichen Grundlagen präzisieren und sicherstellen.
- Weiter fordert der VDZI Regeln und Strukturen für eine höhere Transparenz bei iZ-MVZ.
- Gesetzgeber und Kostenträger sieht der VDZI in der Pflicht, ein zielgerichtetes Leistungs- und Ausgabenmonitoring zu betreiben, um mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig aufzudecken.
Die gesamte Stellungnahme steht als Download im Internet zur Verfügung unter: https://vdzi.de/StellungnahmeGVSG
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