Eine bessere Koordinierung und einheitliche Auslegung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sind erforderlich – und werden bereits im Rahmen der Datenschutzkonferenz (DSK) erfolgreich praktiziert.
Eine Reform ja – aber bitte mit Augenmaß und Sachverstand statt pauschaler Zentralisierung.
Mehr erfahren Sie in der BvD-Stellungnahme.
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In dieser Stellungnahme bezieht sich der BvD auf die Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Datenschutzbehörden der Länder vom 26.03.2025.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist der BvD die älteste Interessenvertretung für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte und -berater. BvD-Mitglieder sind in allen Branchen vertreten, insbesondere IT und IKT, Industrie/Produktion, Handel/Vertrieb, Beratung und Gesundheits- und Sozialwesen – und dort als konstruktiv-lösungsorientierte Datenschutzexperten ein wichtiger Partner für die verantwortliche Unternehmensleitung. Alle Vorstände, alle Leiter von Arbeitskreisen, Ausschüssen und Regionalgruppen des BvD bringen ihre praktische Erfahrung unentgeltlich in die Verbandsarbeit ein. Mit der Gründung des Europäischen Dachverbandes EFDPO hat der BvD die Weichen für verstärkte Vernetzung und Kommunikation auf EU-Ebene gestellt.
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