Unternehmen sollten die Anrufenden um eine schriftliche Anfrage bitten, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. Telefonisch sollten Anfragen dieser Art nicht beantwortet werden. Seit Inkrafttreten der DSGVO sehen sich viele Unternehmen mit Auskunftsanfragen konfrontiert. Die IHK weist jedoch darauf hin, dass die gewünschte Information immer nur derjenige erfragen darf, der davon auch direkt betroffen ist.
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