„Für uns ist das nicht überraschend, wir haben damit gerechnet", erklärt WestfalenWIND-Geschäftsführer Michael Obst. Selbst bei einer sehr restriktiven Planung würden sich die Flächen bei Etteln innerhalb der Potenzialzonen wiederfinden. Das sei kein Zufall, denn WestfalenWIND habe von vornherein nur die konfliktfreien Zonen beplant.
„Umso unverständlicher ist es, dass die Gemeinde Borchen weiter an der Klage gegen unsere 7 bereits genehmigten und im Bau befindlichen Windkraftanlagen festhält", schüttelt Obst den Kopf. Vor dem Oberverwaltungsgericht will Borchen bekanntlich die Genehmigungen zu Fall bringen. Durch die Klage komme es zu Bauverzögerungen, der Anlagenhersteller Enercon habe den Windpark aus dem Aufbauplan genommen.
Sollten die Anlagen dadurch ein Jahr später in Betrieb gehen als geplant, entstünde WestfalenWIND wegen geringerer Einspeisevergütungen ein finanzieller Mindest-Schaden von knapp 9 Millionen €.
Wer für den Schaden aufkommen müsse, sei nach aktuellem Stand ungeklärt. Die von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei hatte aber auf ein mögliches Schadensersatzrisiko für Borchen und eventuell einzelne Ratsmitglieder hingewiesen.
„Noch ist es für eine Klage-Rücknahme aber nicht zu spät", so Obst. Sollte sich die Borchener Politik schnell für eine Rücknahme entscheiden, sei es möglich, den Schaden in Grenzen zu halten. WestfalenWIND könne sich in dem Fall vorstellen, eine Bürger-und Energiestiftung für die Gemeinde einzurichten. Ähnlich – wie in Bad Wünnenberg und Lichtenau – könnten so Ehrenamt und Vereine langfristig unterstützt werden.
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