Die IHK Saarland empfiehlt allen betroffenen Unternehmen, zu überprüfen, ob sich aus dem Handelsregister oder sonstigen öffentlichen Registern die Daten des wirtschaftlich Berechtigten ergeben und diese auch aktuell sind. Sind diese Angaben nicht vorhanden, so die IHK Saarland, können Geldbußen durch staatliche Stellen verhängt werden. Mehr Informationen enthält das Infoblatt R83 „Das (neue) Transparenzregister“ unter http://www.saarland.ihk.de, Kennzahl 2141.
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