„Aus Sicht der IHK kommt es jetzt darauf an, dass der Gesetzgeber spätestens bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung schafft, die die vom Verfassungsgericht gerügten Mängel beseitigt. Denn andernfalls dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden, was zu enormen Einnahmeausfällen der Kommunen führen würde. Gerade für die Saarkommunen, die im bundesweiten Vergleich bereits heute eine unterdurchschnittliche Finanzkraft haben, würde ein Wegfall dieser Steuerquelle eine zusätzliche Hypothek bedeuten mit gravierenden Folgen für die kommunale Investitionstätigkeit.“ So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen das heute bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer.
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