„Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, bekommt das Bundeskartellamt den Charakter einer Marktregulierungsbehörde“, so HDE-Experte Peter Schröder. Dies stelle einen Paradigmenwechsel in der deutschen Wettbewerbsordnung dar. „Bisher war es das Ziel des Kartellrechts, den ungestörten Wettbewerb sicherzustellen. Hierzu konnte wettbewerbsbeschränkendes Verhalten unterbunden und Fusionen kontrolliert werden“, erläutert Schröder. Mit den vorliegenden Änderungen solle die Behörde nun selbst – zum Beispiel mit Vorgaben für das Marktverhalten oder die Anordnung von Zwangsverkäufen – gestaltend in die Wettbewerbsprozesse eingreifen. „Politisch unerwünschte Marktergebnisse erfolgreichen Unternehmertums sollen in Zukunft durch behördliche Vorgaben korrigiert werden“, so Schröder.
„Der Gesetzentwurf bringt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Richtigkeit der Ergebnisse freier Wettbewerbsprozesse zum Ausdruck“, stellt der HDE-Rechtsexperte fest. Während strukturelle Maßnahmen bislang nur unter der Voraussetzung eines Rechtsverstoßes ergriffen werden konnten, gerieten in Zukunft völlig legal und erfolgreich agierende Unternehmen allein wegen bestehender Marktstrukturen in den Zugriffsbereich der Kartellbehörde. „Auch die weiterhin im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, bei Kartellverstößen Gewinne ohne Nachweis eines Verschuldens in Form eines umsatzabhängigen Pauschalbetrags zu Gunsten der Staatskasse abzuschöpfen, belegt wegen der damit verbundenen Belastungen für die Unternehmen das mangelnde Augenmaß des Wirtschaftsministers mitten in einer der schwersten Wirtschaftskrisen der deutschen Nachkriegsgeschichte“, so Schröder weiter.
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