Vor der Abstimmung zur Änderung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer einseitigen Kostenbelastung für den Einzelhandel beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur. Statt einer pauschalen Verpflichtung zum Aufbau von E-Ladesäulen ist aus Sicht des Verbandes eine flexible und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Vorschriften nötig. Sowohl die Gegebenheiten im Einzelhandel als auch die Bedürfnisse der Kunden müssten Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.

„E-Mobilität darf nicht an ihren Nutzerinnen und Nutzern vorbeigeplant werden. Eine Pflicht zum Aufbau von E-Ladesäulen ist für den Einzelhandel mit extrem hohen Kosten verbunden, ohne die Ladeinfrastruktur zukunftsfähig für die Kunden aufzustellen“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Die in Brüssel diskutierte Verschärfung der Vorgaben zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur gingen an der Realität vorbei. Vorgesehen ist im Kompromissvorschlag des zuständigen Ausschusses ITRE, die Parkplätze neuer und renovierter Gebäude auf jedem fünften Stellplatz mit einer E-Ladesäule auszustatten und auf allen weiteren Stellplätzen eine passende Vorverkabelung vorzunehmen. Bei bestehenden Gebäuden soll demnach jeder zehnte Stellplatz einen Ladepunkt erhalten.

„Nicht jeder Standort ist aber für die Installation von E-Ladesäulen geeignet. Händlerinnen und Händler müssen die Freiheit haben, sich beim Ausbau der Ladeinfrastruktur am Bedarf vor Ort zu orientieren“, betont Gerstein. Für die meisten Handelsunternehmen sei der Betrieb von Ladeinfrastruktur kein rentables Geschäftsmodell, sondern vielmehr eine Serviceleistung für die Kundschaft. „Allein der Bau von Ladepunkten bringt die E-Mobilität nicht voran. Sie müssen auch genutzt werden“, so Gerstein weiter. Nur ein marktgetriebener Ausbau habe Zukunft. Jede E-Ladesäule müsse vor der Errichtung auf ihren tatsächlichen Mehrwert geprüft werden. „Gerade auf Parkplätzen des Einzelhandels stehen Fahrzeuge in der Regel während kurzer Einkäufe. Hier können mit wenigen Schnellladesäulen mehr Fahrzeuge versorgt werden als mit vielen herkömmlichen Ladepunkten“, erklärt Gerstein. Ausschließlich die Anzahl der Ladesäulen in den Blick zu nehmen, sei daher nicht sinnvoll. Relevant sei die erzielte Ladeleistung.

Der Einzelhandel ist als Betreiber von 15 Prozent aller öffentlich zugänglichen E-Ladepunkte Vorreiter beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. In Deutschland steht jeder dritte Schnellladepunkt auf einem Handelsparkplatz. „Händlerinnen und Händler engagieren sich seit Jahren für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, doch die langwierigen Bearbeitungsverfahren der Anträge auf Netzanschlüsse bremsen das Engagement erheblich aus“, so Gerstein. Aus dem Einzelhandel warteten derzeit mehrere Tausend Anträge auf Netzanschlüsse auf ihre Bearbeitung. „Die effiziente Bearbeitung der Anträge ist die Voraussetzung für einen zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und muss dringend sichergestellt werden“, so Gerstein weiter.

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