Der Börsenrat begrüßte ausdrücklich den Einsatz und die Intensivität mit der die Börse die rechtssichere Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Kommissionen umgesetzt und ihre Marktteilnehmer bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützt hat.
Er begrüßte auch, dass EEX mit ihrem OTF („Organised Trading Facility“) und der Trade Registration Funktionalität am Börsenhandel Rückversicherungen bereitstellt, die insbesondere beim Risikomanagement die wesentlichen unbeabsichtigten Konsequenzen des MCM abmildern kann. Die EEX bietet ihren Marktteilnehmern seit Jahren unter anderem den Handel von Strom- und Gastermingeschäften an ihrem OTF-Markt an. Nun hat sie die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, allen Teilnehmern der EEX- Gasmärkte auch Zugang zum OTF zu ermöglichen, der zusätzlich zum regulierten Markt betrieben wird. Der Börsenrat unterstützt das Engagement der EEX und das parallele Listing der TTF-Produkte am OTF. Die OTF-Lösung stelle sicher, dass Marktteilnehmer ihre TTF- Positionen auch zukünftig jederzeit schließen können und dass Clearingteilnehmer insbesondere weiterhin die Möglichkeit haben, Positionen zu verwalten, ohne erhöhten Risiken ausgesetzt zu sein.
Der Börsenrat diskutierte darüber hinaus die Erweiterung der Produkte für den Frachtmarkt. Seit Jahresbeginn verzeichnet EEX in diesem Markt steigende Volumina, insbesondere in den Frachtoptionen. Um ihren Teilnehmern mehr Handelsmöglichkeiten zu gewähren, wird EEX die Fälligkeiten in den am meisten nachgefragten Optionen von bisher 36 auf nunmehr 72 aufeinanderfolgende Monate erweitern. Die Einführung der neuen Fälligkeiten wurde für folgende Produkte beschlossen: EEX Baltic Capesize 5TC Freight Options, EEX Baltic Panamax 4TC Freight Options, EEX Baltic Panamax 5TC Freight Options und EEX Baltic Supramax 10TC Freight Options.
Weiterhin beschloss der Börsenrat Änderungen des Regelwerks der Börse, um der European Commodity Clearing (ECC) den Zugang zur Sekundärmarktauktion von Emissionsrechten zu ermöglichen. Im Rahmen ihres Default Management-Prozesses ist das Clearinghaus auch als Handelsteilnehmer an der EEX zugelassen, um gegebenenfalls Glattstellungsgeschäfte oder Geschäfte zur Verwertung von Sicherheiten abzuschließen. ECC akzeptiert neben Barmitteln und Wertpapieren auch die Hinterlegung von EU-Emissionsberechtigungen (EUA) als Sicherheit. Der Zugang zu Sekundärmarktauktionen gibt die ECC nun die die Möglichkeit, bei Bedarf auch größere Mengen an hinterlegten EUA marktschonend zu verwerten.
Die Börsengeschäftsführung informierte die Mitglieder des Börsenrats über Neuerungen bei der technischen Abbindung, die den automatisierten Hochfrequenzhandel betreffen. Im März 2023 führte die EEX einen sogenannten „Co-Location-Service“ ein, der die Verarbeitungsgeschwindigkeit von Orders dadurch erheblich erhöht, dass Übertragungsdistanzen zwischen Servern der Handelsteilnehmer und dem Börsensystem reduziert werden. Im Rahmen dieser Erweiterung ermöglicht die EEX den Hochfrequenzhandel und hat sogenannte „Enhanced Trading Interface“ Hochfrequenz-Sessions (ETI HF-Sessions) eingeführt. Diese sind für Marktteilnehmer konzipiert, die für ihre Transaktionen eine sehr schnelle Übertragung von Daten mit einer möglichst niedrigen Zeitverzögerung benötigen. Der Börsenrat diskutierte diese Entwicklung intensiv und begrüßte den Vorschlag der Börsengeschäftsführung, ein dediziertes technisches Working Committee einzurichten, das sich mit gegenwärtigen und weiteren technischen Entwicklungen im Börsenhandel befassen wird und Börse wie auch Börsenrat beraten soll.
Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Das Gremium besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die aus dem Kreis der Handelsteilnehmer in vier Wahlgruppen gewählt werden, um die verschiedenen Wirtschaftskreise angemessen zu repräsentieren. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.
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