Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordern den Bundestag gemeinsam dazu auf das geplante Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie zu verabschieden.

Die beiden Sicherheitsverbände repräsentieren als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband über 1.000 Mitgliedsunternehmen des Sicherheitsgewerbes und schließen mit ver.di Tarifverträge für die über 300.000 Beschäftigten in der Sicherheitswirtschaft ab.

„Wir haben die Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe durch die Bundesregierung ausdrücklich begrüßt und das Vorhaben nachdrücklich unterstützt.“, so Gregor Lehnert, Präsident des BDSW.

BDSW, BDLS und ver.di finden es richtig, dass im Sinne der EU-Vorgaben zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung gestärkt und damit faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. „Faire Löhne sichern gute Arbeit in Deutschland und haben eine faire Konkurrenz der Arbeitgeber untereinander zur Folge.“ so Frank Werneke, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di. Die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes muss an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden und Betriebsausgliederungen bei Identität des bisherigen Eigentümers zum Zwecke der Tarifflucht müssen verhindert werden, indem die Fortgeltung des geltenden Tarifvertrages sichergestellt wird.

„Die schon lange überfällige Regelung von Tariftreue bei der Auftragsvergabe durch den Bund sollte zur Umsetzung der EU-Vorgaben von den Bundestagsfraktionen mit dem Ziel einer ausreichenden Beschlussmehrheit besprochen werden und noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.“, so BDLS-Präsident Alexander Borgschulze.

Es sei folgerichtig, Maßnahmen zur Steigerung der Tarifbindung zu beschließen und Tariflöhne und tarifliche Arbeitsbedingungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Grundlage und Voraussetzung zu machen. Gerade der Staat habe mit seiner öffentlichen Auftragsvergabe eine entscheidende Marktmacht.

Der vorliegende Entwurf des Gesetzes sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Trotz des richtigen Ansatzes gibt es laut BDSW, BDLS und ver.di Änderungsbedarf. Hierbei geht es um grundsätzliche Aspekte, wie der weiteren Anhebung von Schwellenwerten, die die Umgehung des Gesetzes durch Auftragsstückelung weiter vereinfachen würde, Einrichtung einer zeitraubenden, bürokratischen Clearingstelle oder auch, dass die Bundeswehr nicht nachvollziehbarerweise durch Übergangsfristen bis 2029 ausgenommen sei. Wichtig sei vor allem, dass im Bundestariftreuegesetz die Arbeitsbedingungen umfassend erfasst werden – wie im Arbeitnehmerentsendegesetz – nicht nur Löhne, sondern auch weitere Faktoren, die in Tarifverträgen geregelt werden, wie Arbeitszeit, Zulagen, Zuschläge, Urlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausenzeiten. die fehlende Aufnahme von Arbeitsbedingungen – wie Arbeitszeiten, Zulagen usw. – die neben den Löhnen relevant sind.

BDSW, BDLS und ver.di sehen den Vorbildcharakter des Bundestariftreuegesetz für die Bundesländer. Einige Länder haben ihre Beratungen zu einem Landestariftreuegesetz mit Blick auf das Bundestariftreuegesetz zurückgestellt. Aus diesem Grund sollten die Abgeordneten und die Fraktionen im Bundestag den Gesetzentwurf zur Tariftreue schnellstmöglich beraten und noch vor den Wahlen verabschieden, um den Ländern eine Orientierung zu geben.

Neben einer Umsetzung des Tariftreuegesetzes sei auch ein weiterer Schritt, die Reform der Allgemeinverbindlichkeitserklärung, zur Stärkung der Tarifbindung erforderlich.

Für politische Gespräche mit den Verantwortlichen in den Fraktionen stehen die drei Verbände, die sich zu dieser Initiative zusammengefunden haben, gerne zur Verfügung.

Die umfassenden Forderungen der von BDSW, BDLS und ver.di finden Sie hier.

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