Die neueste Untersuchung des Plan E-Trendbarometers zeigt ein klares Muster: Viele Menschen sind überzeugt, ihren Elektroschrott richtig zu entsorgen – glauben aber gleichzeitig, dass die Gesellschaft als Ganzes dies nicht tut. Diese Wahrnehmung ist ein bekanntes Phänomen aus der Umwelt- und Sozialpsychologie und heißt pluralistische Ignoranz. Sie führt dazu, dass sich Menschen weniger motiviert fühlen, selbst aktiv zu werden.

Die Studie zeigt zudem, dass Wertstoffhöfe und Elektrofachhändler das höchste Vertrauen in Bezug auf die fachgerechte Entsorgung von Elektro-Altgeräten genießen. Besonders Jugendliche (14–19 Jahre) stehen Online-Händlern kritisch gegenüber – nur 38 % trauen ihnen eine korrekte Entsorgung von E-Schrott zu.

Als größte Hürde für eine umweltgerechte Entsorgung nennen die Befragten die einfache Möglichkeit illegaler Entsorgung. Zudem verstärkt die wahrgenommene „Wegwerfgesellschaft“ mit einer geringen Bereitschaft zur Reparatur von Elektrogeräten das Problem weiter.

Mehr Informationen und das vollständige Plan E-Trendbarometer finden Sie hier.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
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