Sirona Biochem Corp. (TSX-V: SBM) (FWB: ZSB) (OTC: SRBCF) („Sirona“ oder das „Unternehmen“) gibt eine nicht vermittelte Privatplatzierung von unbesicherten Wandelschuldverschreibungen (die „Wandelschuldverschreibungen“) bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen werden in Einheiten (die „Schuldverschreibungseinheiten“) zu einem Preis von 1.000 $ pro Schuldverschreibungseinheit angeboten, was einem Bruttoerlös von insgesamt bis zu 400.000 $ entspricht (das „Angebot“). Das Unternehmen plant, den Erlös aus dem Angebot für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Jede Schuldverschreibungseinheit hat einen Nennwert (der „Nennwert“) von 1.120 $, bestehend aus 1.000 $ Kapital (das „Kapital“) und 120 $ vorausbezahlten Zinsen (die „vorausbezahlten Zinsen“). Das Kapital der Schuldverschreibungseinheiten wird mit einem Zinssatz von 12 % p. a. verzinst, und diese aufgelaufenen Zinsen (die „aufgelaufenen Zinsen“) werden halbjährlich nachträglich gezahlt. Nach Wahl des Unternehmens können die vorausbezahlten Zinsen und die aufgelaufenen Zinsen in bar gezahlt oder in Aktien zu einem Umwandlungspreis (der „Zinsumwandlungspreis“) umgewandelt werden, der dem maximalen diskontierten Marktpreis (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange oder TSXV definiert ist) auf der Grundlage des Schlusskurses der Aktien am Tag unmittelbar vor dem Fälligkeitstag der Zinszahlung entspricht.

Der Inhaber kann nach eigenem Ermessen den Nennbetrag jederzeit vor dem Fälligkeitstag (der „Fälligkeitstag“), der dem dritten Jahrestag des Ausgabedatums entspricht, ganz oder teilweise in Einheiten (die „Einheiten“) des Unternehmens zu einem Preis von 0,10 $ pro Einheit (der „Umwandlungspreis“) umwandeln. Bei der Umwandlung des Nennbetrags werden die vorausbezahlten Zinsen und die nicht gezahlten aufgelaufenen Zinsen nach Wahl des Unternehmens entweder in bar gezahlt oder zum Zinsumwandlungspreis in Aktien umgewandelt.

Jede Einheit besteht aus einer Aktie und einem nicht übertragbaren Warrant zum Erwerb einer Aktie (ein „Warrant“). Jeder Warrant kann vom Inhaber jederzeit vor dem Fälligkeitstag zum Ausübungspreis von 0,15 $ zum Erwerb einer Aktie (eine „Warrant-Aktie“) ausgeübt werden.

Das Unternehmen ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen vor dem Fälligkeitstag jederzeit nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Ausgabedatum zurückzukaufen, indem es den Inhabern den Nennwert der Wandelschuldverschreibungen zusammen mit allen vorausbezahlten und aufgelaufenen Zinsen sowie einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8 % des Nennwerts in bar auszahlt. Das Unternehmen hat den Inhabern dies 30 Geschäftstage im Voraus mitzuteilen (die „Rückkaufmitteilung“). Nach Erhalt einer Rückkaufmitteilung kann ein Inhaber nach seiner Wahl den gesamten oder einen Teil des Nennbetrags der Wandelschuldverschreibung zum Wandlungspreis in Einheiten umwandeln. Alle vorausbezahlten und aufgelaufenen Zinsen auf den so umgewandelten Nennbetrag werden nach Wahl des Inhabers entweder in bar ausgezahlt oder zum Zinsumwandlungspreis in Aktien umgewandelt, wobei dem Unternehmen dies innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Erhalt der Rückkaufmitteilung mitzuteilen ist (die „Umwandlungsmitteilung“).

Der Abschluss des Angebots steht unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung durch die TSXV. Die Wandelschuldverschreibungen, Aktien, Warrants und alle Warrant-Aktien unterliegen einer viermonatigen Haltefrist gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen und den Richtlinien der TSXV.

Das Unternehmen kann berechtigten Vermittlern eine Vergütung im Zusammenhang mit dem Angebot zahlen.

Eine oder mehrere verbundene Parteien des Unternehmens können im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungseinheiten erwerben. Eine solche Beteiligung gilt als „Transaktion mit verbundenen Parteien“ im Sinne des Multilateral Instrument 61-101 „Protection of Minority Security Holders in Special Transactions“ (Schutz von Minderheitsaktionären bei Sondertransaktionen). Das Unternehmen beabsichtigt, sich hinsichtlich der Beteiligung verbundener Parteien an der Emission auf die Ausnahmen von den formellen Bewertungs- und Minderheitsgenehmigungsanforderungen des MI 61-101 zu berufen, da weder der Marktwert (gemäß MI 61-101) des Gegenstands der Transaktion noch der Marktwert der Gegenleistung für die Transaktion, soweit sie verbundene Parteien betrifft, 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigt.

Diese Pressemeldung stellt in keinem Rechtssystem, in dem ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, ein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf dieser Wertpapiere dar. Die Wandelschuldverschreibungen und Aktien, die bei entsprechender Ausübung ausgegeben werden können, wurden nicht gemäß dem geltenden Wertpapiergesetz, dem Securities Act von 1933, in der aktuellen Fassung („U.S. Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine Registrierung bzw. keine anwendbare Ausnahmegenehmigung von der Registrierungspflicht nach dem U.S. Securities Act und den einschlägigen einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen vorliegt.

Über Sirona Biochem

Sirona Biochem ist ein Unternehmen, das sich mit kosmetischen Inhaltsstoffen und der Arzneimittelforschung beschäftigt und über eine eigene Technologieplattform verfügt. Sirona hat sich auf die Stabilisierung von Kohlehydratmolekülen zur Verbesserung von Wirksamkeit und Sicherheit spezialisiert. Neue Wirkstoffkomplexe werden patentiert, um das Umsatzpotenzial zu maximieren.

Sironas Wirkstoffverbindungen werden an führende Unternehmen in aller Welt in Lizenz vergeben. Diese verpflichten sich im Gegenzug zur Zahlung von Lizenzgebühren, Meilensteingebühren und laufenden Umsatzbeteiligungsgebühren. Sironas Labor, TFChem, befindet sich in Frankreich und wurde dort bereits mehrfach mit wissenschaftlichen Preisen ausgezeichnet bzw. hat von der Europäischen Union und der französischen Regierung diverse Förderungen erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.sironabiochem.com.

Für weitere Informationen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an:

Investoren-Anfragen:

Christopher Hopton

Chief Financial Officer

Tel: (604) 641-4466

E-Mail: info@sironabiochem.com

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Sirona Biochem weist darauf hin, dass es sich bei den in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die keine Beschreibung historischer Fakten sind, um zukunftsgerichtete Aussagen handeln kann. Zukunftsgerichtete Aussagen sind lediglich Vorhersagen, die auf aktuellen Erwartungen beruhen und mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sind. Es wird davor gewarnt, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, die nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der entsprechenden Informationen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Begriffe und Ausdrücke „erwartet“, „beabsichtigt“, „wird erwartet“, „potenziell“, „legt nahe“ oder Abwandlungen solcher Wörter oder Ausdrücke oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „ergriffen werden können“, „könnten“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder „werden“ und ähnliche Begriffe und Ausdrücke sollen diese zukunftsgerichteten Aussagen kennzeichnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen über: den Abschluss des Angebots, den Erhalt von Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Angebot und die Verwendung der Erlöse aus dem Angebot. Das Unternehmen weist darauf hin, dass alle zukunftsgerichteten Informationen und Aussagen von Natur aus unsicher sind und dass die tatsächliche Leistung von einer Reihe wesentlicher Faktoren beeinflusst werden kann, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf die Fähigkeit des Unternehmens, das geplante Angebot durchzuführen. Sirona Biochem übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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