Mit der Rechnung, die mit dem Bundesadler versehen ist, werden die Unternehmen aufgefordert, den Rechnungsbetrag in Höhe von 830 € innerhalb von drei Tagen zu begleichen. An der genannten Adresse in Berlin befindet sich tatsächlich eine behördliche „Kosteneinziehungsstelle der Justiz“. Zudem gibt es tatsächlich eine „Zentrale Zahlstelle Justiz“ in Hamm. Beide Stellen haben jedoch nichts mit dem tatsächlichen Rechnungsversender zu tun, der eine abweichende Kontoverbindung nutzt.
Die IHK Saarland rät Unternehmen, aufmerksam zu sein. Zahlungen sollten nur auf Rechnung des Amtsgerichts Saarbrücken – Zentrales Handelsregister geleistet werden.
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