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Bundesverfassungsgerichturteil: Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Die CGM, die selbst Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, bedauert es sehr, dass der 2. Senat das Tarifeinheitsgesetz nicht gänzlich für verfassungswidrig erklärt hat. Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der CGM: „Die Karlsruher Entscheidung können wir nicht nachvollziehen. Das Minderheitsvotum der Verfassungsrichter Paulus und Baer belegt sehr deutlich die Schwächen der Entscheidung, dass Minderheitengewerkschaften Weiterlesen…