Finanzen / Bilanzen
Rentenrückzahlung wegen grober Fahrlässigkeit im Rentenantrag
Angaben in Rentenanträgen müssen präzise sein. Geben Rentnerinnen und Rentner unvollständige oder fehlerhafte Anträge ab, darf die Deutsche Rentenversicherung Bund Rentenrückzahlungen wegen grober Fahrlässigkeit einfordern. Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) Darmstadt demonstriert, wie wichtig präzise Angaben im Rentenantrag sind (20. März 2024, L 5 R 121/23). Im strittigen Fall sah Weiterlesen…