Finanzen / Bilanzen
Rechnungen: Riesenvorteil für Rechnungsempfänger
Seit Ende 2016 entfällt bei vielen berichtigten Eingangsrechnungen die Verzinsung der bereits abgezogenen Vorsteuern. Beanstandete bislang der Betriebsprüfer eine Rechnung, etwa wegen unzureichender Leistungsbeschreibung oder weil die Steuernummer fehlte, waren Ärger und schmerzliche Nachzahlungen vorprogrammiert. Richtig teuer konnte es dann sogar werden. Die Finanzämter forderten nämlich nicht nur die bereits Weiterlesen…