Finanzen / Bilanzen
Küche in der Mietwohnung nicht mehr sofort absetzbar
In einem Mietshaus galten Herd und Spüle steuerlich bislang als unselbstständige Bestandteile des Gebäudes. Sie waren über dessen Nutzungsdauer abzuschreiben. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) neu entschieden. Ersetzt ein Vermieter die komplette Einbauküche, dann ist sie als eigenständiges Wirtschaftsgut zu betrachten. Welche Folgen das hat, erläutert Ecovis-Steuerberater Axel Beck in Weiterlesen…