Finanzen / Bilanzen
Unrechtmäßige Betriebsausgaben: Verursacher muss Gewinne selbst versteuern
Unternehmen müssen nachträgliche Gewinne, die durch eine Korrektur von fälschlich angegebenen Betriebsausgaben eines untreuen Gesellschafters bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung entstehen, nicht nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel auf alle Gesellschafter verteilen. Der verursachende Gesellschafter muss sie allein versteuern. Die Details erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Tim Müller in München. Gewinnverteilung in der Gemeinschaftspraxis Bei der Gewinnermittlung Weiterlesen…