Medizintechnik
Dokumentationspflicht: Bei Nachlässigkeiten können die Kassen Abrechnungen ablehnen
Ärztinnen und Ärzte sollten sorgfältig ihrer Dokumentationspflicht nachkommen. Die Kassen können sonst davon ausgehen, dass die Praxis die abgerechneten Leistungen nicht erbracht hat. Dann dürfen sie die entsprechenden Abrechnungen ablehnen. Eine Leistungsziffer allein anzugeben, reicht nicht aus. Zudem gilt: Senden Ärzte nachträglich doch noch Unterlagen zu, löst das nicht den Weiterlesen…