Kooperationen / Fusionen
BGH zum kartellrechtlichen Verbot des Missbrauchs von Verhandlungsmacht: Hartes Verhandeln bleibt möglich, ein Missbrauch von Marktmacht ist verboten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 23. Januar 2018 (KVR 3/17) eine Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) zu Hochzeitsrabatten bestätigt. Edeka hatte damals nach der Übernahme von Plus Forderungen gegenüber seinen Lieferanten gestellt. Das BKartA hatte in den Forderungen einen Missbrauch der Marktmacht gesehen. Dieses hat der BGH nun Weiterlesen…