Energie- / Umwelttechnik
Kabinett beschließt Novelle des Klimaschutzgesetzes
Das Klimaschutzgesetz vom 18.12.2019 wurde als in Teilen verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Bundesregierung in einer Nachbesserung, die Rechenweise von CO2-Budgets zu berücksichtigen und erhebt gleichzeitig das 1,5°C-Ziel des Abkommens von Paris in den Verfassungsrang. Laut IPCC wird das deutsche CO2-Buget 2030 aufgebraucht sein: Der bisherige Reduktionspfad würde zunehmende Weiterlesen…