Energie- / Umwelttechnik
Neue Entscheidungen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) des EU-Rats
Der sogenannte CBAM oder auch CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU-KOM soll die Verlagerung von CO2-intensiven Industrieunternehmen in Nicht-EU-Länder mit geringeren Treibhausgasauflagen verhindern. Dazu werden allgemein Importeure von Zement, Strom, Düngemitteln, Eisen, Stahl und Aluminium aus Ländern mit geringen Treibhausgasauflagen CO2-Zertifikate zum Ausgleich erwerben müssen. Der Preis bemisst sich an dem des europäischen Weiterlesen…