Energie- / Umwelttechnik
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Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (2018/2001/EG – RED II) wird die Nachweispflicht für die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien von Biomasse ausgeweitet. Die Nachweispflicht galt bislang nur für Wirtschaftsbeteiligte, die flüssige Biokraftstoffe oder Biomethan im EU-Treibstoffmarkt verkaufen, sowie die vor- und nachgelagerte Lieferkette. Unter die RED II fallen nun auch Weiterlesen…