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Amtsgericht Karlsruhe stellt klar: Trockenbauer ist kein Stuckateur
Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Karlsruhe informiert über einen Erfolg bei der Schwarzarbeitsbekämpfung. Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 19.11.2019 (Aktenzeichen: 10 OWi 750 Js 10594/19) wurde entschieden, dass das zulassungspflichtige Stuckateurhandwerk nur von in der Handwerksrolle mit diesem Handwerk eingetragenen Betrieben ausgeübt werden darf. Hintergrund: Ein Trockenbauerbetrieb aus dem Weiterlesen…