Medizintechnik
MyVitatel-Notrufsystem: Was ich selbst für mich tun kann
Seit Anfang des Jahres ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Dieses regelt die Pflegebedürftigkeit eines Menschen nach dem wirklichen Unterstützungsbedarf. Mobilität sowie geistige und kommunikative Fähigkeiten werden überprüft – danach wird nicht mehr in drei Pflegestufen sondern in fünf Pflegegrade eingeordnet. Dementsprechend wird ein Betroffener unterstützt. In Teilen bedeutet dies, Weiterlesen…