Firmenintern
Transparenzregister startet am 1. Oktober – IHK Saarland informiert über Pflichten
Ab dem 1. Oktober 2017 unterliegen alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften den Transparenzpflichten nach dem neuen Geldwäschegesetz. Konkret bedeutet dies: Unternehmen haben einerseits Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister, andererseits unterliegen sie selbst einer Informationseinholungspflicht darüber, wer der wirtschaftlich Berechtigte bei ihren Vertragspartnern ist. Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn Weiterlesen…