Firmenintern
Sommerschlussverkauf: IHK informiert rund ums Werberecht
Den klassischen Sommerschlussverkauf (SSV) gibt es nicht mehr – heute haben Unternehmen weitaus mehr Spielraum, ohne starre Fristen oder gesetzliche Vorschriften Sonderverkäufe durchzuführen. In der Praxis nutzen viele Betriebe gleichwohl die Möglichkeit, ab Ende Juli bis zum Beginn der Herbstsaison einen Sommerschlussverkauf durchzuführen. Hierfür müssen die Preise gesondert reduziert werden, Weiterlesen…