Bautechnik
EU-Recht untersagt zusätzliche nationale Bauproduktanforderungen
Dipl.-Ing. Jochen Meilinger, 1. Vorsitzender der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und des Interessenverbandes Nagelplatten e.V. (GIN), erachtet die seit Mitte Oktober 2016 in der EU geltende Deklarationspflicht für Bauprodukte als unzureichend. Denn: Bei der CE-Zertifizierung nach europäischem Recht besteht die Gefahr, dass Hersteller ungünstige Produkteigenschaften einfach unter den Tisch fallen lassen. Weiterlesen…