Finanzen / Bilanzen
BGH definiert Voraussetzungen anfechtungssicherer Bargeschäfte
Im Rahmen der Anfechtungsreform 2017 hatte der Gesetzgeber auch den Text des § 142 InsO überarbeitet. Dort ist das sogenannte Bargeschäft geregelt, welches Gläubigern Raum für eine anfechtungssichere Weiterbelieferung wirtschaftlich angeschlagener Kunden schafft. Bis dato ungeklärt war, unter welchen Voraussetzungen das dort als Ausnahme von dem Anfechtungsschutz angeführte „unlautere Handeln“ vorliegt. Weiterlesen…