Allgemein
Warnung vor dem Off-label-Einsatz von BCG-Präparaten
In Deutschland sind immunstimulierende Präparate auf der Basis von Bakterienpräparationen des Bacillus Calmette-Guérin (BCG) Mykobakterienstamms zur Behandlung von Harnblasenkarzinomen zugelassen. Das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, weist darauf hin, dass die in den Apotheken erhältlichen BCG-Produkte nicht zur Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 zugelassen sind. Diese BCG-Präparate sind: BCG medac, Zulassungsinhaber Weiterlesen…